Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Die Tätigkeit des Personalrats beruht auf dem Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA).

Er wird in der Regel aller fünf Jahre von den Beschäftigten der Dienststelle gewählt und besteht auf Grund der Beschäftigtenzahl aus dreizehn Mitgliedern.

Der Personalrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden. Aus jeder im Personalrat vertretenen Gruppe wird ein Stellvertreter gewählt. Der Vorsitzende und die Stellvertreter bilden den Vorstand.

Die Sitzungen des Personalrates sind nicht öffentlich. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Nachfolgend finden Sie alle Mitglieder.

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