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Personalrat
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Fr: 08-10 Uhr
und nach Vereinbarung
Sekretariat: Frau Anne Piel
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Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Personalrat
06099 Halle (Saale)
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Personalrat der Universität
Herzlich willkommen auf der Homepage des Personalrates der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Hier erfahren sie, wer wir sind, welche Aufgaben wir haben und welche Themen uns beschäftigen. Sie finden Veröffentlichungen über unsere Arbeit sowie aktuelle und aus unserer Sicht interessante Informationen für Beschäftigte.
Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar.
Aktuelle Informationen:
Dienstvereinbarung zu Brückentagen zum Jahreswechsel 2024/25
Dienstvereinbarung zu Brückentagen zum Jahreswechsel 2024/25
bruecke_2024_2025.pdf
(83,2 KB) vom 17.07.2024
Die DV Rufbereitschaft wurde unterschrieben.
DV-RUF-neu.pdf
(2,5 MB) vom 30.07.2024
Personalrats-Info 2024-05 geänderte Zusammensetzung
PR-Info 2024-05_PR_Zusammensetzung.pdf
(136,7 KB) vom 05.07.2024
Personalratszeitung
Personalratszeitung MLU Halle 2024-01
PRZ_MLU_2024-01.pdf
(5,1 MB) vom 19.04.2024
Information zur Inflationsausgleichs-Einmalzahlung
Uns haben nach der Personalratsinfo 3/2024 (nicht 2022… )„Kürzung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung für Teilzeitbeschäftigte“ zahlreiche Nachfragen erreicht, in welcher Form man seine Ansprüche geltend machen muss und ob es dafür Vorlagen gibt.
Dazu folgende Information: Es gibt keine vorgeschriebene Form für die Geltendmachung, sie muss aber schriftlich erfolgen. Allerdings muss der Anspruch individuell konkret benannt und nachgewiesen werden.
Als kleine Hilfestellung fügen wir Muster bei, wie wir es schreiben würden:
Einmal für Beschäftigte, die unter den TV-LSA fallen, und einmal für „normale“ Teilzeitbeschäftigte.
PR-Info 2024-04 Inflationsprämie_2
PR-Info 2024-04 Inflationsprämie_2.pdf
(127,5 KB) vom 17.06.2024
Muster-Geltendmachung Inflationseinmalzahlung Teilzeitbeschäftigte
Muster-Geltendmachung Inflationseinmalzahlung_Teilzeitbeschäftigte.docx
(22,5 KB) vom 04.04.2024
Muster-Geltendmachung Inflationseinmalzahlung TV-LSA
Muster-Geltendmachung Inflationseinmalzahlung_TV-LSA.docx
(22,9 KB) vom 04.04.2024
Zu guter Letzt noch der Hinweis, dass dies unsere Rechtsauffassung ist, der Personalrat ist aber nicht zur Rechtsberatung befugt. Dazu müssen sie sich an einen Anwalt oder ihre Gewerkschaft wenden.
Präsentation zur Personalversammlung am 12. März 2024
Präsentation zur Personalversammlung am 12. März 2024
Personalversammlung 2024_03-12.pdf
(4 MB) vom 15.03.2024
Einladung zur Personalversammlung am 12.03.2024 ab 13 Uhr, Aula Löwengebäude
Einladung_PV_2024-03-12.pdf
(138,1 KB) vom 29.02.2024
PR-Info 2024-01 Aufstockung Teilzeit
PR-Info 2024-1_Aufstockung_Teilzeit.pdf
(432,7 KB) vom 23.01.2024
Die Übergangsreglung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vom Mai 2020 zur Verlängerung der Höchstbefristungsgrenze für befr. wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte, die zur Qualifizierung angestellt sind, wurde um weitere sechs Monate verlängert:
- Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten, die nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG zur Qualifizierung befristet beschäftigt sind und deren Vertragslaufzeit ganz oder teilweise in den Zeitraum vom 1. März bis 30. September 2020 fällt, können um bis zu zwölf Monaten verlängert werden.
- Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten, die nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG zum Zweck der Qualifizierung befristet beschäftigt sind und deren Vertragslaufzeit ganz oder teilweise in den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 fällt, können um bis zu sechs Monaten verlängert werden.
Informationen zum Antragsverfahren an der MLU findet man auf der FAQ-Seite der Abteilung Personal: https://personal.verwaltung.uni-halle.de/#anchor3314536. Beschäftigte, die von dieser Regelung des WissZeitVG Gebrauch machen wollen, müssen demnach einen Antrag an ihren Fach- / Dienstvorgesetzten stellen, der diesen dann in die entsprechenden Gremien gibt.
Der Senat der MLU hat sich dahingehend positioniert, dass vorhandene Entscheidungsspielräume im Sinne der Betroffenen genutzt werden sollen.