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Personalrat
Telefon: +49 345 55 21445
Telefax: +49 345 55 27084
personalrat@uni-halle.de
Barfüßerstr. 17
06108 Halle (Saale)
Sekretariat: Frau Anne Piel
Sprechzeiten:
Montag und Freitag: 8 – 10 Uhr
Dienstag: 14 – 16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
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Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Personalrat
06099 Halle (Saale)
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Personalrat der Universität
Herzlich willkommen auf der Homepage des Personalrates der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Hier erfahren sie, wer wir sind, welche Aufgaben wir haben und welche Themen uns beschäftigen. Sie finden Veröffentlichungen über unsere Arbeit sowie aktuelle und aus unserer Sicht interessante Informationen für Beschäftigte.
Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar.
Aktuelle Informationen:
Ergebnis der Personalratswahl für den örtlichen Personalrat vom 02. Dezember 2020
Wahlergebnis-2020.pdf
(1,4 MB) vom 07.12.2020
Ergebnis der Personalratswahl für den Haupt-Personalrat vom 02. Dezember 2020
Bekanntmachung HPR Wahlergebnisse 2020.pdf
(213,8 KB) vom 08.12.2020
Personalratszeitung 2020-02
pz2020_2.pdf
(1,1 MB) vom 24.11.2020
5. Dienstvereinbarung vom 26.10.2020 zur Durchführung von Maßnahmen an der MLU aufgrund einer Pandemie
5. DV Pandemie-1.pdf
(4,3 MB) vom 27.10.2020
Regelungen für Beschäftigte in der Zeit der Corona-Krise:
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat eine Sonderseite zum Umgang mit dem neuen Coronavirus erstellt (https://www.uni-halle.de/coronavirus/). Dort findet man die wichtigsten Dokumente und Antworten auf viele Fragen zum Thema. Zur Vermeidung von Dopplungen finden sie auf der Seite des Personalrates nur unsere Informationen.
Die Übergangsreglung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vom Mai 2020 zur Verlängerung der Höchstbefristungsgrenze für befr. wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte, die zur Qualifizierung angestellt sind, wurde um weitere sechs Monate verlängert:
- Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten, die nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG zur Qualifizierung befristet beschäftigt sind und deren Vertragslaufzeit ganz oder teilweise in den Zeitraum vom 1. März bis 30. September 2020 fällt, können um bis zu zwölf Monaten verlängert werden.
- Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten, die nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG zum Zweck der Qualifizierung befristet beschäftigt sind und deren Vertragslaufzeit ganz oder teilweise in den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 fällt, können um bis zu sechs Monaten verlängert werden.
Informationen zum Antragsverfahren an der MLU findet man auf der FAQ-Seite der Abteilung Personal: https://personal.verwaltung.uni-halle.de/#anchor3314536. Beschäftigte, die von dieser Regelung des WissZeitVG Gebrauch machen wollen, müssen demnach einen Antrag an ihren Fach- / Dienstvorgesetzten stellen, der diesen dann in die entsprechenden Gremien gibt.
Der Senat der MLU hat sich dahingehend positioniert, dass vorhandene Entscheidungsspielräume im Sinne der Betroffenen genutzt werden sollen.
4. Dienstvereinbarung vom 02.07.20 zur Durchführung von Maßnahmen an der MLU aufgrund einer Pandemie
4. DV - unterschriebenes Exemplar.pdf
(4,1 MB) vom 02.07.2020
PR-Information 2020-01: Wichtige arbeitsrechtliche Regelungen für Beschäftigte während der Zeit der Corona-Pandemie
PR-Info 2020-01 Corona.pdf
(58,7 KB) vom 03.04.2020