Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Personalrat

Telefon: +49 345 55 21445
Telefax: +49 345 55 27684

Barfüßerstr. 17
06108 Halle (Saale)

Sprechzeiten:
Mo: 08-10 Uhr
Di: 14-16 Uhr
Fr: 08-10 Uhr
und nach Vereinbarung

Sekretariat: Frau Anne Piel
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Personalrat
06099 Halle (Saale)

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Personalrat der Universität

Herzlich willkommen auf der Homepage des Personalrates der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Hier erfahren sie, wer wir sind, welche Aufgaben wir haben und welche Themen uns beschäftigen. Sie finden Veröffentlichungen über unsere Arbeit sowie aktuelle und aus unserer Sicht interessante Informationen für Beschäftigte.
Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar.

Aktuelle Informationen:

Präsentation zur Personalversammlung am 12. März 2024
Personalversammlung 2024_03-12.pdf (4 MB)  vom 15.03.2024

Einladung zur Personalversammlung am 12.03.2024 ab 13 Uhr, Aula Löwengebäude

Einladung_PV_2024-03-12.pdf (138,1 KB)  vom 29.02.2024

PR-Info 2024-01 Aufstockung Teilzeit
PR-Info 2024-1_Aufstockung_Teilzeit.pdf (432,7 KB)  vom 23.01.2024

PR-Information-2023-01
PR-Information-2023-01.pdf (479 KB)  vom 09.10.2023

Präsentation zur Personalversammlung am 13.Juni 2023
Personalversammlung 2023_06-13_Endfassung_neu.pdf (nur intern abrufbar) (881,7 KB)  vom 23.06.2023

Einladung zur Personalversammlung am 13.06.2023 ab 14 Uhr, Hörsaal XX
Einladung_PV_2023-06-13_Endfassung.pdf (nur intern abrufbar) (165,3 KB)  vom 07.06.2023

Die Personalratszeitung Ausgabe 2023-01
PR_MLU_2023-01.pdf (835,3 KB)  vom 20.12.2023

Die neue Dienstvereinbarung Arbeitszeit 2023 für die MLU
DV_AZ_2023_MLU.pdf (155,2 KB)  vom 07.06.2023

Dienstvereinbarung zu Brückentagen zum Jahreswechsel 2023/24
Bruecke_23_24.pdf (878,5 KB)  vom 20.12.2022



Die Übergangsreglung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vom Mai 2020 zur Verlängerung der Höchstbefristungsgrenze für befr. wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte, die zur Qualifizierung angestellt sind, wurde um weitere sechs Monate verlängert:

  • Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten, die nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG zur Qualifizierung befristet beschäftigt sind und deren Vertragslaufzeit ganz oder teilweise in den Zeitraum vom 1. März bis 30. September 2020 fällt, können um bis zu zwölf Monaten verlängert werden.
  • Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten, die nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG zum Zweck der Qualifizierung befristet beschäftigt sind und deren Vertragslaufzeit ganz oder teilweise in den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 fällt, können um bis zu sechs Monaten verlängert werden.

Informationen zum Antragsverfahren an der MLU findet man auf der FAQ-Seite der Abteilung Personal: https://personal.verwaltung.uni-halle.de/#anchor3314536. Beschäftigte, die von dieser Regelung des WissZeitVG Gebrauch machen wollen, müssen demnach einen Antrag an ihren Fach- / Dienstvorgesetzten stellen, der diesen dann in die entsprechenden Gremien gibt.

Der Senat der MLU hat sich dahingehend positioniert, dass vorhandene Entscheidungsspielräume im Sinne der Betroffenen genutzt werden sollen.


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